Der neueste Geniestreich aus Absurdistan – die GEMA fordert eine Pauschalgebühr in Kindertageseinrichtungen für das Absingen von Kinderliedern. Geht’s bitteschön noch?
Kurz zur Erinnerung, die in München ansässige „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, kurz GEMA, vertritt die Urheberrechte von Komponisten, Textdichtern und Verlegern. Generell ist es natürlich begrüßenswert, dass geistiges Eigentum, so es in der Öffentlichkeit zur Aufführung kommt, auch geschützt und mit einer Gebühr belegt wird. Man kann es aber auch übertreiben. Die Arme der GEMA sind lang. So werden z.B. Gebühren fällig für Hintergrundmusik in Restaurants und Geschäften oder bei Telefon-Warteschleifen. Die Einnahmen der GEMA beliefen sich so 2009 auf stattliche 840 Mio. EUR.
Doch selbst wenn sich die GEMA auf ihr Kerngeschäft, die Wahrung der Urheberrechte bei öffentlichen Aufführungen, konzentrierte, bleibt fraglich, ob man dies nun auch noch auf Kindergärten anwenden muss. Zum einen ist eine Kita zwar eine öffentliche Einrichtung, jedoch mit stark begrenztem Öffentlichkeitsverkehr. Erzieher/innen und Kinder halten sich im Wesentlichen in ihren Gruppen auf und singen dort im Rahmen der Beschäftigung gelegentlich, meist in geschlossenen Räumen. Die Komponisten dürften auch kein Eigeninteresse am Urheberrecht ihrer Werke haben, entstanden die meisten traditionellen Kinderlieder doch bereits im 19. Jahrhundert. Lediglich Rolf Zuckowski könnte hier noch ein Wörtchen mitzureden haben. Selbst wenn nun aber die Einrichtungen auf dieses moderne Liedgut verzichten und sich in alte Werke wie „Fuchs du hast die Gans gestohlen“ (1824) oder „Hänschen klein“ (gleiche Entstehungszeit) flüchten, soll nach Ansicht der GEMA die Kasse klingeln. Warum? Trick 17 – oftmals benötigt das instrumental geschulte Erziehungspersonal Noten dieser Lieder, um den versammelten Kinderchor zu begleiten und so den optimalen Musikgenuss in ein und derselben Tonart zu gewährleisten. Und dafür hätten doch nun bitte gern die Notenverleger ihre Tantiemen. Dafür sollen die Erzieher/innen der GEMA detailliert mitteilen, wann welches Lied gesungen wurde.
Es gibt jedoch einen Lichtblick. Überraschend schnell haben sich Politiker zu Wort gemeldet und das teilweise schon praktizierte Treiben der GEMA (es wurden schon Verträge mit Kitas geschlossen) als absurd bezeichnet und schnelle Abhilfe versprochen. Schauen wir mal. Der geneigte Leser wird sicher zustimmen, dass Kindertagesstätten, die ohnehin schon knapp bei Kasse sind und in manchen Fällen schon von der Schließung bedroht sind, von dieser wahnwitzigen Idee verschont bleiben sollten. Alternative kämen wohl nur die Erhöhung der Beiträge oder ein Verzicht auf Gesang in Frage. Ersteres ist den Eltern kaum noch zuzumuten, letzteres wäre töricht, weil Singen im Kindergarten nicht nur eine gemeinsame soziale Aktivität darstellt sondern zudem auch wichtiges Kulturgut vermittelt, welches ohnehin schon stark am Verkümmern ist.
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