Sexualkunde ist Pflicht
Das Bundesverfassungsgericht hat die Schulpflicht gestärkt und Unterrichtsbefreiungen von Schülern aus religiösen Gründen enge Grenzen gesetzt.
Vom Sexualkundeunterricht dürfen Schüler im Regelfall nicht unter Berufung auf Glaubensüberzeugungen fernbleiben, solange die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern wahrt. Auch die Konfrontation mit Traditionen der Mehrheitsgesellschaft wie Fastnacht ist religiösen Minderheiten zumutbar, heißt es in einem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss.
Damit wies das Gericht eine Verfassungsbeschwerde der dem baptistischen Glauben anhängenden Eltern zweier Schüler einer Grundschule aus Ostwestfalen ab. Wegen eines Theaterprojekts zum Thema „sexueller Missbrauch“ sowie einer Karnevalsveranstaltung hatten sie ihre 1998 und 1999 geborenen Söhne einfach zu Hause gelassen – weswegen sie nun 80 Euro Bußgeld zahlen müssen. ((Az: 1 BvR 1358/09)
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Wäre das Urteil (das ich begrüße) genauso ausgefallen hätten Muslimverbände geklagt?