Arbeitsverweigerung – Religiöse Gründe reichen nicht

Wer Arbeitsanweisungen vom Chef einfach ignoriert, riskiert seinen Job – auch wenn er aus religiösen Gründen handelt. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts München hervor (Az.: 2 Sa 699/08), auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Demnach dürfen Mitarbeiter zwar nicht zu etwas gezwungen werden, das einen schweren Verstoß gegen ihren Glauben darstellt. Dennoch lässt sich längst nicht jede Arbeitsverweigerung damit entschuldigen, dass Mitarbeiter einer Anweisung wegen ihrer Religion nicht nachkommen können. Unter Umständen droht ihnen in solchen Fällen daher die Kündigung.

Vor Gericht ging es um eine Frau, die Führungen von Besuchern für ihre Firma organisierte. Bei Führungen anlässlich von Kindergeburtstagen sollte den Geburtstagskindern dabei immer gratuliert werden. Deshalb musste ihr Name und das genaue Geburtsdatum immer von der Mitarbeiterin während des Buchens notiert werden. Dagegen weigerte sich die Mitarbeiterin aber: Als Zeugin Jehovas verbiete es ihre Religion, Geburtstage zu feiern. Ein Gratulieren verleihe der Führung den Charakter einer Geburtstagsfeier. Das könne sie nicht unterstützen.

weiterlesen via Arbeitsverweigerung – Religiöse Gründe reichen nicht – n-tv.de.

Wie ich schon in einem Post vor ein- zwei Wochen belegt habe, wäre das der guten wohl nicht passiert wenn sie zum Islam konvertiert wäre. Und da sagt mal noch einer es gäbe keine durch Angst initiierte schleichende Islamisierung…

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