der Millionenbetrüger Zumwinkel

Der Prozess gegen den Millionenbetrüger Zumwinkel ist heute zu Ende gegangen. Wie zu erwarten mit einer supermilden 2 jährigen Bewährungsstrafe und einer eher symbolischen Kleingeldzahlung an die Staatskasse. Dabei versuchen die üblichen, staatlichen Propagandastellen natürlich wieder diesen „Deal“ als gerechtes und hartes Urteil zu verkaufen. Doch was ist hier gerecht? Von Härte wollen wir mal gar nicht sprechen.

Herr Zumwinkel hat vorsätzlich und in betrügerischer Absicht gehandelt. Selbst wenn man annimmt, dass seine vielen Anlageberater ihn in den 70iger und 80iger Jahren getäuscht und belogen haben, so hätte er doch spätestens in den 90igern als der Satz „der schafft sein Geld nach Liechtenstein“ in aller Munde war, Zeit zur Selbstanzeige, oder zumindest zur Prüfung seiner Anlagen gehabt.

Und nun zur 2 Klassen Justiz Deutschlands. Ich kenne genügend mittelständige Geschäftsführer, die für eine Firmeninsolvenz mit größtem privaten Leid und Kampf (und übriggebliebenen Schulden von lächerlichen 6.000EUR) am Ende 2 Jahre auf Bewährung bekommen haben. Oder wider rum für angeblich vernachlässigte Buchführungspflichten 1 Jahr Bewährung. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen doch kommen all diese vermeintlichen Straftaten nicht an eine 20 Jahre laufende Betrügerische Handlung mit Millionenschaden.

Was Soll´s, so wars und so wird’s immer sein. Schließlich leben wir hier nicht in Griechenland- wir lassen uns so etwas eben gefallen…

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