Fremde Federn

Eigentlich ist es langweilig fremde Beiträge zu zitieren, aber folgende Geschichte von Hendryk M. Broder, hat mir einfach vor Lachen die Tränen in die Augen getrieben. Veröffentlicht wurde der Artikel im Tagesspiegel unter dem Titel „Plötzensee zum Nulltarif“

Neulich in meinem Briefkasten: Ein länglicher weißer Umschlag. Oben rechts steht „Staatsanwaltschaft Leipzig“, darunter „Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft“. Warum ich in spätestens einer Woche eine Haftstrafe antreten muss.

Ich kann mich über einen Mangel an Abwechslung wirklich nicht beklagen. Zuerst wurde ich am Flughafen Tempelhof vorübergehend festgenommen, weil ich dort fotografiert hatte; dann wurde ich in Kreuzberg beraubt, worauf mir ein Mitarbeiter der Kripo erklärte, so was käme in Berlin öfter vor, man würde solche Fälle „wegverwalten“.

Mein Glaube an den Rechtsstaat geriet ins Wanken – bis ich vor zwei Tagen einen Brief in meinem Briefkasten fand, einen länglichen weißen Umschlag mit einem Sichtfenster, in dem meine Adresse zu lesen war. Auf der Rückseite stand kein Absender. Da die Polizei einem dringend abrät, Post anzunehmen, deren Absender man nicht persönlich kennt, wollte ich den Brief schon im Müll entsorgen, wie ich es seit Jahren mit den Briefen der Gebühreneinzugszentrale und des Polizeipräsidenten, Abt. Ordnungswidrigkeiten, halte. Dann siegte doch die Neugierde, und ich machte den Umschlag auf.

Oben rechts stand „Staatsanwaltschaft Leipzig“, darunter „Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft“. Das sah viel versprechend aus, also las ich weiter. „Sehr geehrter Herr Broder, das Stadt Leipzig Ordnungsamt hat Ihnen mit Bußgeldbescheid vom 6.10.2006 – Aktenzeichen XYZ – eine Geldbuße in Höhe von 0,00 Euro auferlegt, die Sie bisher nicht bezahlt haben. Das Amtsgericht Leipzig hat daher mit Beschluss vom 2.5.2008 – Aktenzeichen UPS – Erzwingungshaft von 3 Tagen angeordnet. Sie werden aufgefordert, die Haft bis spätestens 28.7.2008 in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee… anzutreten.“ Es folgten „Allgemeine Hinweise“, was man alles in die Haft mitbringen darf (Brillen, einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung) und was nicht (Alkohol, Waffen, Fahrräder).
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PS: da ich mir der rechtlichen Lage nicht ganz im klaren bin habe ich den Artikel mal nur zitiert und auf den kompletten Artikel verlinkt. Ich hoffe gelangweilten Anwälten damit den Wind aus den Segeln genommen zu haben…

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